Anrechnung auf Lehrverpflichtung

Aus Hochschuldidaktikwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

ACHTUNG Baustelle

Hinweise Rund um das Thema Deputat, Anrechnung von Deputat und Lehrverpflichtung

gesetzliche Grundlage

Das Deputat von Lehrenden an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg regelt die Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Lehrverpflichtungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO)


Umfang

  • §2 Absatz 2: "Professorinnen und Professoren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter als hauptamtliche Lehrkräfte an Hochschulen für angewandte Wissenschaften 18 Semesterwochenstunden"

Anrechnungen

Angerechnet auf das Deputat werden

  • Lehrverpflichtungen in Weiterbildungsstudiengängen - unter bestimmten Umständen (z.B. kostendeckendes Angebot, Zustimmung des Rektorats)
  • Exkursionen zu drei Zehntel
  • Elearning:
    • E-Learning erstellen & begleiten: "Moderne, insbesondere internetbasierte Ausgestaltungen von Lehrveranstaltungen, die mit Betreuungsaufwand verbunden sind, können auf die Lehrverpflichtung in derselben Höhe angerechnet werden wie vergleichbare Präsenzveranstaltungen."
    • Reines Erstellen von E-Learning Modulen: Der Zeitaufwand von reinem erstellen von E-LEarning-Angeboten kann entsprechend dem Zeitaufwand angerechnet werden. Maximal bis zu 25% der Lehrverpflichtung (4,5 SWS).
  • Mehrere Lehrende:
    • Unterrichten mehrere Lehrende in einem Fach, wird anteilig angerechnet. D.h. bei zwei Lehrenden erhält jeder 50% anerkannt.
    • Unterrichten mehrere Lehrende fachübergreifend, können bis zu 3 Lehrende die volle Lehrleistung anerkannt bekommen.
    • "Sind an Lehrveranstaltungen zwei oder mehr Lehrpersonen beteiligt, werden ihnen Lehrleistungen entsprechend dem Maß ihrer jeweiligen Lehrbeteiligung anteilig auf die Lehrverpflichtung angerechnet. Soweit eine Lehrveranstaltung fachübergreifend durchgeführt wird, darf sie bei den beteiligten Lehrpersonen insgesamt höchstens dreifach, bei einer Lehrperson höchstens einfach angerechnet werden."
  • Auch für Studienzulassungsprüfung kann Lehrdeputat anerkannt werden (Maximal 20%).