Anrechnung auf Lehrverpflichtung

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Die Anrechnung des Lehrdeputats ist Angelegenheit der Dekanate. Die Dekane sind umfassend über die rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten des Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Lehrverpflichtungen an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften und der Dualen Hochschule (Lehrverpflichtungsverordnung - LVVO) informiert.